Arbeitsrecht
Der Dienstvertrag ist in den §§ 611 – 630 BGB geregelt. Darüber hinaus lebt das Arbeitsrecht von vielen verschiedenen Rechtsquellen. Allgemein bekannte Gesetze sind z. B.: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Mit welchen Themen sich das Arbeitsrecht auseinandersetzt, zeigt die folgende Stichwortwolke:
Urlaub
Grundlage des Urlaubsrechts ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Mindesturlaub
Die Dauer des Urlaubsanspruchs ist in § 3 BUrlG wie folgt geregelt:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Der Bezug auf Werktage (und damit auf eine 6–Arbeitstage–Woche) führt nicht selten zu Missverständnissen. Allgemein wollte der Gesetzgeber einen Urlaubsanspruch von mindestens 4 Wochen (zuzüglich Feiertage) sicherstellen. Auf die heute übliche 5–Arbeitstage–Woche heruntergerechnet, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von mindestens 20 Arbeitstagen (zuzüglich Feiertage).