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Verkehrsrecht

Bei verkehrsrechtlichen Vertrags- und Haftungsfragen kann auf die allgemeinen Regelungen des BGB zurückgegriffen werden. Spezielle Regelungen ergeben sich aus folgenden Gesetzen und Verordnungen: Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Strafgesetzbuch (StGB), Versicherungsvertragsgesetz (VVG) u. a.

Mit welchen Themen sich das Arbeitsrecht auseinandersetzt, zeigt die folgende Stichwortwolke:

Punktesystem (Fahreigungsregister)

Das Punktesystem wurde zum 01.05.2014 weitgehend reformiert. Das Fahreignungsregister hat damit das Verkehrszentralregister abgelöst. Der Punktekatalog wurde überabeitet, wobei nunmehr überwiegend Verstöße geahndet werden, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Zudem wurde die Eintragungsgrenze für Verkehrsverstöße von 40,00 Euro auf 60,00 Euro erhöht.

Es gibt nunmehr drei Maßnahmenstufen: (1) Ermahnung, (2) Verwarnung und (3) Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei welcher Punktzahl diese Maßnahmen ausgelöst werden, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Punkte Maßnahme
1 – 3 Vormerkung
4 – 5 Ermahnung
6 – 7 Verwarnung
8 und mehr Entziehung der Fahrerlaubnis

Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann 1 Punkt abgebaut werden, bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten.

Die Verjährungszeiten betragen nunmehr 2,5 bis 10 Jahre; wobei jedes Delikt für sich alleine verjährt. Wie sich Verstoß, Anzahl der Punkte und Verjährung zueinander verhalten, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Verstoß Punkte Verjährung
Ordnungswidrigkeit 1 2,5 Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeit 2 5 Jahre
Straftat 2 5 Jahre
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 10 Jahre